Kassenbon
Der Beleg ist kein Papierkram um seiner selbst willen: Er ist der Nachweis, dass ein Vorgang überhaupt erfasst wurde.
Der Kassenbon ist der Beleg über einen Verkaufsvorgang an der Kasse. In Deutschland besteht bei Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystems eine Belegausgabepflicht: Der Beleg muss erstellt und dem Kunden angeboten werden, in Papierform oder mit seinem Einverständnis elektronisch. Vorgeschrieben sind unter anderem Zeitpunkt, Artikel, Beträge, Steuersätze und Angaben zur Sicherheitseinrichtung.
Was auf den Beleg gehört
Name und Anschrift des Ausstellers, Datum und Uhrzeit, die verkauften Artikel mit Menge und Preis, die Entgelte nach Steuersätzen getrennt sowie die Angaben, die sich aus der Sicherheitseinrichtung ergeben. Fehlt davon etwas, ist der Beleg formal unvollständig.
Die Belegausgabepflicht bedeutet nicht, dass jeder Gast ein Papier mitnehmen muss. Sie müssen den Beleg erzeugen und anbieten; ob er ihn annimmt, bleibt ihm überlassen. Ein Stapel liegengebliebener Bons ist also kein Verstoß.
Welcher Drucker sinnvoll ist
Für den Vereinsbetrieb reicht ein kleiner Thermodrucker auf achtundfünfzig oder achtzig Millimeter Papierbreite. Ein Ticketdrucker mit festem Kartenmaterial lohnt sich erst, wenn Sie regelmäßig Karten in Kartonqualität ausgeben wollen.
Planen Sie Ersatzpapier ein. Eine leere Rolle mitten im Andrang kostet mehr Nerven als der Drucker gekostet hat, und Thermopapier verbraucht sich schneller, als die meisten schätzen.
Belege bei Passavo
Die Kasse erzeugt zu jedem Vorgang einen Beleg mit den erforderlichen Angaben und den getrennten Steuersätzen. Er lässt sich drucken oder als digitale Fassung anbieten.
Angeschlossen werden gängige Bondrucker über die üblichen Wege. Wie das für den deutschen Markt eingerichtet wird, steht im Handbuch unter Kassen-Compliance in Deutschland. Ohne Drucker lässt sich derselbe Beleg am Bildschirm anzeigen, und die Karten gehen auf Wunsch per Mail an den Gast.
Auch gesucht als
- Belegausgabepflicht
- Kassenbeleg
- Ticketdrucker
- Bondrucker
Häufige Fragen
Muss ich jedem Gast einen Bon geben?
Sie müssen ihn erzeugen und anbieten. Ob der Gast ihn mitnimmt, entscheidet er selbst.
Reicht ein digitaler Beleg?
Mit Einverständnis des Kunden ist eine elektronische Bereitstellung zulässig. Die Einzelheiten klärt die Steuerberatung.