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Servicegebühren

Servicegebühren sind der Unterschied zwischen dem Preis auf dem Plakat und dem Betrag, der am Ende abgebucht wird.

Servicegebühren sind Aufschläge, die beim Ticketkauf zusätzlich zum eigentlichen Eintrittspreis erhoben werden. Sie erscheinen unter Namen wie Buchungsgebühr, Systemgebühr oder Vorverkaufsgebühr und gehen in der Regel an die Plattform, nicht an den Veranstalter. Je nach Anbieter werden sie prozentual berechnet, als fester Betrag pro Karte oder als Mischung aus beidem.

Wie die Aufschläge zustande kommen

Plattformen, die pro verkaufter Karte verdienen, brauchen einen Posten, in dem dieser Verdienst steckt. Legt man ihn auf den Käufer um, bleibt der beworbene Eintrittspreis niedrig, und die Rechnung wird erst im letzten Schritt des Kaufs sichtbar.

Daneben stehen echte Kosten: Zahlungsabwicklung, Zustellung und Rückabwicklung verursachen Aufwand. Die Vorverkaufsgebühr im klassischen Vorverkaufsgeschäft war ursprünglich genau das, nämlich die Vergütung der Verkaufsstelle für ihre Arbeit.

Warum Besucher darauf reagieren

Aufschläge, die erst am Ende auftauchen, kosten Abschlüsse. Wer den Preis vergleicht und dann eine höhere Summe sieht, bricht ab oder ärgert sich. Bei Vereinsveranstaltungen wirkt das besonders unangenehm, weil das Publikum den Veranstalter persönlich kennt.

Rechtlich muss der Endpreis rechtzeitig erkennbar sein. Praktisch heißt das: Nennen Sie Ticketgebühren von Anfang an oder verzichten Sie darauf. Die dritte Möglichkeit, sie zu verstecken, führt zuverlässig zu Beschwerden an der Kasse.

Wie Passavo damit umgeht

Auf den Eintrittspreis kommt von uns aus nichts obendrauf. Es gibt keinen Betrag pro verkauftem Ticket, den der Käufer tragen müsste, weil unser Modell ein fester Betrag pro Monat ist.

Wenn Sie selbst einen Beitrag erheben wollen, rechnen Sie ihn in den Eintrittspreis ein. Der Preis im Shop ist dann der ganze Preis, und der Ertrag bleibt bei Ihnen.

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Häufige Fragen

Sind Servicegebühren erlaubt?

Ja, solange der Gesamtpreis vor dem Kaufabschluss klar erkennbar ist. Versteckte Aufschläge sind das Problem, nicht der Aufschlag an sich.

Kann ich die Zahlungskosten weitergeben?

Bei gängigen Verbraucherzahlungsarten ist ein Aufschlag in der EU stark eingeschränkt. Im Zweifel kalkulieren Sie die Kosten in den Eintrittspreis ein.

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